Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (WSA)

Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (WSA)
Abk. für Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU.
– (1.) Gegenstand: Der WSA (Art. 257–262 EGV) ist eine Einrichtung der  EU. Er dient durch die Abgabe sog. Stellungnahmen der Beratung des  Rats der Europäischen Union und der  Europäischen Kommission.
- 2. Zusammensetzung: Der WSA setzt sich aus Vertretern der wichtigsten Interessengruppen (Unternehmen, Gewerkschaften, Verbraucher, Branchenverbände, Berufsverbände, Landwirte etc.) des wirtschaftlichen und sozialen Lebens innerhalb der Gemeinschaft zusammen; diese sind drei verschiedenen Obergruppen zugeordnet (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, übrige Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Lebens). In Gestalt des WSA sind die maßgeblichen mitgliedstaatlichen und transeuropäischen Verbände in den politischen Willensbildungsprozess und in das Rechtssetzungsverfahren der EU eingebunden.
- 3. Mitglieder: Der WSA besitzt seit dem 1.1.1995 222 Mitglieder. Deren nationale Verteilung ergibt sich aus dem in Art. 258 EGV festgelegten Schlüssel (der in ziemlich losem Zusammenhang zur unterschiedlichen Größe der Mitgliedstaaten steht). Mit der EU-Erweiterung wird die Zahl der Mitglieder auf 344 (maximal 350) steigen. Die Anzahl der bisherigen Vertreter der EU-15 verändert sich nicht. Die Mitglieder des WSA werden von den jeweiligen nationalen Interessenverbänden nominiert und auf Vorschlag der nationalen Regierungen für die Dauer von vier Jahren vom Rat ad personam ernannt. Wiederernennung ist zulässig. Die Mitglieder des WSA sind an Weisungen nicht gebunden.
- 4. Bedeutung: Vor einer Entscheidung über einen (Gesetzgebungs-)Vorschlag der Europäischen Kommission ist das jeweilige Projekt zunächst dem  Europäischen Parlament und – in der Mehrzahl der Fälle – auch dem WSA zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Stellungnahmen des WSA spiegeln die Auffassungen der beteiligten Gruppen zu einem Gesetzgebungsvorhaben wider; die Stellungnahmen binden aber weder den Rat noch die Europäische Kommission und sie besitzen auch keine aufschiebende Wirkung. Nachhaltige Akzente konnte der WSA in der Vergangenheit in Gestalt des Entwurfs für die sog.  EU-Sozialcharta setzen. Im Laufe der Zeit hat sich eine wachsende Zahl von Interessenverbänden außerhalb des WSA „europäisch“ organisiert, um die eigenen Anliegen unmittelbar an die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union heranzutragen.

Lexikon der Economics. 2013.

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